Beiträge von ICVG

    In HausPerfekt verwenden wir für die Unterscheidung 2 Personenfunktionen. So dass die differenzier über die Schnittstelle bereits gegeben wäre.

    Die Lösung, das geprüft wird ob ein EGT und ein Mieter gepflegt ist, führt zu falschen Auswertungen, da EGT in einer WEG oft nicht die Mieterdaten einreichen.

    Die Unterscheidung in HausPerfekt (Pfkt. 001 Eigentümer und 002 Eigentümer fremdvermietet) haben wir seinerzeit abgeschafft, da es hier bei der Portooptimierung zu Problemen kommt. Problem war hierbei, wenn ein Eigentümer innerhalb einer WEG mehrere Einheiten besitzt. Eine Einheit wird davon selbst bewohnt, die übrigen werden vermietet. Dies hat in der Portooptimierung zufolge, dass die verschiedenen Dokumente (Wirtschaftsplan, Abrechnung etc.) nicht sauber zugeordnet wurden.

    Seitdem wir die Portooptimierung nutzen, haben wir also ausschließlich Pfkt. 001 in Nutzung. Daher ist für uns eine Unterscheidung nicht möglich.

    Zu der Thematik bzgl. "Mieterdaten nicht bekannt" hatte ich den Vorschlag gegeben, dass die Adressen der Wohneinheit (Lage) mit der Adresse des Eigentümers abgeglichen wird. Hierüber sollte eine eindeutige Zuordnung (ob Kapitalanleger oder Selbstnutzer) möglich sein. Nur Eigentümer mit der gleichen Adresse und einer weiteren vermieteten Wohnung innerhalb der gleichen Adresse würden hier unter gehen und als Selbstnutzer selektiert werden. Vermutlich ein geringer, vertretbarer Anteil.

    Hallo zusammen,

    wir würden gerne die Kapitalanleger informieren und dazu natürlich die Bewohnerinformation (Nutzer informieren) nutzen.

    Hier gibt es bislang keine Möglichkeit nur die vermietenden Eigentümer anzuschreiben. Ebenfalls kann nicht danach selektiert werden, welcher Eigentümer selbst die Wohnung bewohnt und dementsprechend angeschrieben werden.

    Vorschlag: Sobald in der Wohneinheit ein Eigentümer und ein Mieter hinterlegt ist (vorausgesetzt beide sind aktiv), muss es sich um einen Kapitalanleger (vermietenden Eigentümer) handeln. Wenn kein Mieter hinterlegt ist, wird die Adresse der Wohneinheit mit der Adresse des Eigentümers abgeglichen. Stimmen beide Adressen überein, handelt es sich um einen selbst nutzenden Eigentümer.

    Wir würden gerne Infoschreiben zu Vermietung & Verkauf an Kapitalanleger senden.

    In der Hoffnung eine einfache Lösung zu finden,

    Stefan Herrmann (ImmoConcept Hillemeier GmbH & Co. KG)