Sehr geehrte Frau Rochow,
um in Ihrem Beispiel zu bleiben, würde ich bei dem Laden der Rechnung in den Vorgang einfach den Eigentümer entsprechend mit informieren (setzt die Beachtung bei der Anlage voraus).
Ansonsten kann ich es nur begrüßen, wenn hier noch eine Unterscheidung möglich wäre.
Bei der WEG ist ja auch der Punkt "Beirat" mit aufgeführt.