Genau so ist es. Wenn man mit der Maus über den geöffneten Breifumschlag fährt, zeigt es Datum und Uhrzeit an, wann das Dokument geöffnet wurde.
Gibt es dann auch hierzu einen rechtsicheren Nachweis?
Einen Bildschirmausdruck mit dem Datum neben der Mausanzeige ist wohl kaum ein Nachweis vor Gericht anerkannt.