Beiträge von habitar Hausverwaltung

    Guten Abend,

    allgemein habe ich es bisher so verstanden, dass nur Nutzer (Eigentümer/ Mieter) facilioo als App nutzen und die entsprechende Einladungen bekommen, die wir in unserem ERP-System hinterlegt haben. Das setzt eine aktive Vertragsbeziehung voraus (WEG; SEV; allgemeine MIetveraltung).

    Der Sondereigentümer hat über die App die Möglichkeit, uns unter anderem seinen aktiven Nutzer (Mieter) der Einheit mitzuteilen. Da wir dann hier keine SEV haben, ist dies für Notfälle sicherlich sinnvoll.

    Aber bisher haben wir es vermieden, genau diesen Mieter einen Account in facilioo herzurichten und somit ihn auch unseren Service anzubieten. Schließlich werden unsere Gebühren ja nach den Einheiten abgerechnet (SEV zählt hier wohl doppelt). Des weiteren frage ich mich, welche Unterlagen wir ihm (den fremden Mieter) bereit stellen könnten, Abrechnungen, Mahnungen, Protokolle wohl kaum.

    Sofern ich hier etwas falsch verstanden habe, dann bitte um kurze Korrektur.

    Des Weiteren gebe ich zu bedenken, dass facilioo nur als ein Weg Kommunikation mit dem ERP-System funktioniert. Also Daten werden ausgelesen, aber nicht eingelesen. Dies wird auch nie anders sein, da sonst der Aufwand zu gewaltig wäre und man auch zwingend die Zustimmung der einzelnen Softwarehäuser bräuchte. Dies stelle ich mir ziemlich schwierig und kostenintensív vor.

    Ist es möglich, dass man ein neues Modul für die Hinterlegung von Dienstleistungsverträgen erstellt?

    Hier sollten alle Dienstleistungsverträge mit Laufzeit, Kündigungsfristen und bei Wartungsverträgen auch die Wartungsfristen hinterlegt werden,

    Weiterhin sollten kurz vor dem Zeitpunkt der Wartung automatisch eine Erinnerungsmail raus gehen.
    Beispiele sind Wartungen bei Heizungsanlagen, Rolltoren, Fahrstühle, Lüftungs- und RWA - Anlagen.

    Auch gesetzliche Prüfungen durch TÜV oder Dekra sollten hier hinterlegt werden können.

    Bei der damaligen Präsentation und Einrichtung wurde uns gesagt, dass das Auslesen der Daten aus dem internem Programm nur einseitig funktioniert. Als Änderung von Stammdaten im internem System werden in facilioo gespiegelt, aber nicht andersherum. Darum werden auch die Daten einmalig übermittelt und nur Änderungen im internem Programm edvmäßig erkannt und in facilioo übertragen. Aber Änderungen, die in facilioo eingetragen sind, bleiben auch so und werden nicht bei der nächsten Datenabgleich wieder überschrieben.

    Zunächst ist es glaube ich wichtig, zwei Unterscheidungen zu machen.

    Aufgabe..nur intern für eingene Zwecke ohne besondere Beauftragungen

    Vorgang.. mit besonderer Beauftragung von Firmen

    Demnach können auch alle Bewohner bzw. auch Eigentümer facilioo nutzen um auch nur Änderungsmitteilungen zu geben. Diese werden kurz als Aufgabe angelegt und bearbeitet.

    Eine Checkliste (Aufgabenliste) wird einmal angelegt. Diese kann man so erstellen, dass die Aufgaben abhängig von einer Erledigung einer Aufgabe abegarbeitet werden (mit Fristsetzung) oder aber auch unabhängig. Zum Beispiel habe ich beim Auszug eines Mieters mehrere Aufgaben definiert.

    Nun kann man bei der Anlegung eines Vorgangs direkt diese Aufgabenliste dazuschalten und so nach und nach diese einzelnen Aufgaben im Vorgang abarbeiten.

    Unter dem Feld Notizen können ja diverse Informationen zum Objekt hinterlegt werden. Hier haben wir für uns wichtige Infos hinterlegt. Die anderen Masken, die ausgefüllt werden können, sind aktuell von uns nicht ausgefüllt. Könnten aber nach und nach durchaus ausgefüllt werden.

    Zu weiteren Punkten kann ich akutell nicht so viel sagen, da wir hier noch nicht so genau damit arbeiten. In der Tat ist es aber auch so, dass outlook weiterhin von uns genutzt wird, schon allein deswegen, da im email Modul nicht so viele Möglichkeiten vorhanden sind. Da bietet outlook entsprechend mehr. Facilioo vesteht sich auch noch nicht als Alternative zu outlook.

    Guten Morgen Frau Klotz,

    zunächst herzlich Willkommen in unserem Forum.

    Wir haben facilioo auch vor gut einem Jahr bei uns eingeführt und mitlerweile viele Baustellen zusammen mit dem Support -Team aber auch zusammen mit den Kollegen hier im Forum gemeistert und beseitigt.

    Gern stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung verweise aber auch gleichzeitig auf die vielen Unterforen, die für bestimmte Themen eingerichtet wurden.

    Sofern Sie bereits jetzt eine praktische Frage haben, so können Sie diese natürlich auch an dieser Stelle stellen.

    Beste Grüße aus Berlin.

    Laut meinem Kenntnisstand wurde der Support bzw. die Schnittstelle zu whatsapp bisher nicht weiter verfolgt.

    Jedoch hat auch mich diese Funktion bei der damaligen Präsentation angesprochen.

    Gibt es hierzu etwas neues?

    Bezogen auf die DSGVO sollte es wohl so sein, dass jeder Nutzer eine eigenen Telefonnummer (künstliche) für die Nutzung von Whats app erhält und darüber die Kommunikation möglich ist.

    Wer jedoch die Verwalterapp runtergeladen hat und diese auch nutzt, der braucht kein Whats app mehr.

    Guten Morgen,

    da unser internes System ixhaus zwar mit Docuware kooperiert, ist es leider nicht möglich Docuware allein zu nutzen und an ixhaus anzudoggen.

    Hier muss man zwingend Docuware über ixhaus beziehen. Daher sind die Kosten, die ixhaus dafür aufruft, für uns nicht darstellbar (fast das dreifache als über docuware direkt).

    Daher haben wir akuell nur alles auf unserem Server. Jedoch wurde mir berichtet, dass auch hier facilioo etwas eigenes plant.

    Ich glaube hier geht Herr Herrmann davon aus, dass die Firma auch die SEV hat und somit auch die Mieterdaten im Hause bekannt sind.

    Ein Eigentümer muss aber auch nicht immer mitteilen, ob er die Wohnung vermietet hat oder selbst darin wohnt. Da gebe ich Herrn Emig Recht, dass somit auch nicht immer alle Nutzerdaten vorliegen (Mieter über auch Bekannter, der aktuell die Wohnung bewohnt).

    Guten Tag Herr Matt,

    dies ist korrekt. Laut Auskunft des VDIV sollte jedoch bereits in diesem Jahr die Zulässigkeit der Hybridveranstaltung

    beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen per Beschluss ebenfalls zu klären:

    1. Welche Software wird benutzt

    2. Welche technischen Voraussetzungen müssen von Seiten der Eigentümer und des Verwalters vorliegen

    3. Welche Kosten werden verursacht

    4. Wer trägt diese Kosten

    5. Was passiert bei technischen Störungen (für was ist der Verwalter bzw. der teilnehmende Eigentümer verantwortlich)

    Daher sollte so schnell wie möglich eine Testversion für uns bereit gestellt werden, damit wir zumindest mit den Beiräten die Tagesordnung besprechen können.

    Guten Morgen,

    wir haben gestern an der online - Präsentation über die eigene Lösung von facilioo teilgenommen.

    Zunächst darf man sagen, dass auch hier eine enorme Entwicklung stattgefunden hat und das Entwickler-Team sehr gute Arbeit leistet.

    Bevor wir jedoch uns für diese Lösung entscheiden, würden wir gern eine Art Testversion bekommen, die uns erlaubt, das alles mal durchzuspielen.

    Des Weiteren ist zu klären, wie und welche Vorarbeit durch die einzelnen Verwalter notwendig ist (Hinterlegung des Abstimmungsverhalten gemäß TE, Untergemeinschaften, Schnittstellen zu den einzelnen internen Softwarelösungen) e.c.t.